Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Dirk Zimmermann (im Folgenden „Berater“) und dem Auftraggeber über Beratungs-, Coaching-, Trainings- und ähnliche Dienstleistungen geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Beraters.

2. Vertragsgegenstand

Der Berater erbringt seine Leistungen überwiegend in Form von Dienstverträgen gemäß §§ 611 ff. BGB. Dazu gehören Dienstleistungen wie Beratung, fachliches Coaching, Team-Coaching, Workshops, Trainings und die Entwicklung von Strategien und Konzepten. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.Das Starterpaket, Quartalsbegleitung und Abrufkontingente unterstützen den Auftraggeber mit Beratungsleistungen, ohne dass eine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse übernommen wird.

3. Leistungen und Mitwirkungspflichten

3.1 Starterpaket: Das Starterpaket umfasst eine Reife-Bewertung und die Erstellung einer Roadmap. Der Auftraggeber verpflichtet sich, aktiv an Interviews, Workshops und der Bereitstellung von Dokumenten mitzuwirken. Die detaillierte Leistungsbeschreibung des Starterpakets, einschließlich der genauen Inhalte (z. B. Workshops, Interviews, Dokumentenanalyse, Roadmap-Entwicklung), wird dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Diese Dienstleistungen basieren auf einer Beratungstätigkeit und schließen keine Garantie für bestimmte Ergebnisse ein.

3.2 Beratung und Coaching: Der Berater bietet strategische Beratung sowie fachliches und Team-Coaching an. Diese Dienstleistungen werden individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten.

3.3 Workshops und Trainings: Der Berater führt sowohl standardisierte als auch individuell angepasste Workshops und Trainings durch. Die Anpassungen werden im Vorfeld schriftlich festgehalten.

3.4 Quartalsbegleitung: Bei der Quartalsbegleitung erbringt der Berater über ein Quartal hinweg regelmäßig Beratungs- und Coaching-Leistungen. Inhalte und Umfang werden zu Beginn des Quartals festgelegt.

3.5 Abrufkontingente: Abrufkontingente ermöglichen es dem Auftraggeber, Beratungsleistungen flexibel abzurufen. Sofern eine Mindestabnahme vereinbart wurde, wird diese auch bei vorzeitiger Kündigung oder Nichtabruf verrechnet. Nicht abgerufene Stunden verfallen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, es sei denn, eine andere Regelung wird schriftlich festgehalten.

3.6 Individuelle Projekte: Individuelle Projekte, die über die genannten Dienstleistungen hinausgehen, werden gesondert vertraglich geregelt. Inhalte und Umfang werden schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater alle erforderlichen Informationen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäß den im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegten Tagessätzen, Pauschalen oder Kontingenten. Zahlungen für die Quartalsbegleitung und Abrufkontingente erfolgen zum Ende des Quartals. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Einzelne Beratungseinheiten, Coaching-Sitzungen oder Workshops haben eine Mindestdauer von 30 Minuten. Kürzere Einheiten werden nicht angeboten.

5. Kündigung und Stornierung

Die Kündigungsfristen gelten gleichermaßen für beide Seiten.

5.1 Kündigung durch den Auftraggeber: Verträge über Quartalsbegleitungen und Abrufkontingente können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber werden die bis zum Quartalsende vereinbarten wöchentlichen Termine (z. B. Check-ins) sowie Workshops zu 50% abgerechnet. Bei Abrufkontingenten mit Mindestabnahme wird die vereinbarte Mindestabnahme ebenfalls in Rechnung gestellt.

5.2 Kündigung durch den Berater: Kündigt der Berater den Vertrag, entfällt die Verpflichtung des Auftraggebers, für noch nicht erbrachte Leistungen zu zahlen. Bereits geleistete Zahlungen für zukünftige Termine, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden, sind dem Auftraggeber zu erstatten.

5.3 Stornierung des Starterpakets: Das Starterpaket kann bis zu 5 Werktage vor dem ersten vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung später als 5 Werktage vor dem Termin, wird ein Ausfallhonorar von 25% des vereinbarten Honorars fällig.

5.4 Stornierung einzelner Termine: Einzelne Beratungstermine, Coaching-Sitzungen, Workshops oder Trainings können bis zu 2 Tage vor dem Termin kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristiger Stornierung (weniger als 2 Tage vor dem Termin) wird ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bereits gebuchte und nicht stornierbare Reisekosten werden bei einer Absage durch den Auftraggeber in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6. Reisekosten

Für Reisen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, werden die tatsächlich angefallenen Reisekosten (z. B. Transport, Unterkunft, Verpflegung) nach Beleg gesondert in Rechnung gestellt. Reisekosten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt, es sei denn, es liegt eine anderweitige Vereinbarung vor.

7. Haftung bei höherer Gewalt

Der Berater und der Auftraggeber haften nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen („höhere Gewalt“). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, politische Unruhen oder behördliche Maßnahmen. In solchen Fällen werden die Vertragsparteien sich bemühen, eine angemessene Anpassung der vereinbarten Leistungen und Fristen zu finden. Dies gilt auch für die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ausreichend oder fristgerecht mitzuwirken, werden ebenfalls angemessene Fristverlängerungen vereinbart.

8. Einsatz von Subunternehmern

Der Berater ist berechtigt, für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Subunternehmer, Freelancer oder Agenturen einzusetzen. Dies erfolgt jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Berater bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vereinbarten Leistungen verantwortlich und haftet für die Leistungen der eingesetzten Dritten.

9. Leistungsfreigabe und Widerspruch

Die vom Berater erbrachten Leistungen werden durch den Auftraggeber freigegeben. Dies erfolgt durch monatliche Berichte, die den Fortschritt und die erbrachten Leistungen dokumentieren. Der Auftraggeber hat eine Frist von 5 Werktagen, um den Bericht zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt der Bericht als freigegeben.Bei einem Widerspruch wird der Bericht in Absprache zwischen Berater und Auftraggeber überprüft und gegebenenfalls angepasst. Beide Parteien bemühen sich, innerhalb von 10 Werktagen nach Widerspruch eine Lösung zu finden.

10. Haftung

Der Berater haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Berater nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

11. Urheberrechte

Der Berater behält sich an den von ihm erstellten Konzepten, Strategien, Berichten, Roadmaps, Präsentationen und anderen Arbeitsergebnissen alle Urheberrechte vor. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit dies zur vertraglich vereinbarten Nutzung der Ergebnisse erforderlich ist.

12. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Gerichtsstand ist Köln.

Allgemeine Geschäftsbedingungen v01, vom 1.11.2024